Im Jahr 2014 wurde die Einwanderung nach Deutschland statistisch durch den aktuellen Migrationsbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge erfasst. Artikel 11 des Grundgesetzes garantiert deutschen Staatsbürgern jederzeit das Recht auf Einwanderung.
Nach der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 und insbesondere durch den weltweiten Anstieg der Flüchtlingszahlen seit 2014, kam es zu einem deutlichen Anstieg fremdenfeindlicher Einstellungen in Teilen der Bevölkerung. Bereits in den 1980er Jahren hatten sich Migrantenkulturen sowie soziale, religiöse und politische Organisationen von ausländischen Mitbürgern gefestigt. Dies führte zu einer zunehmenden Sichtbarkeit und Diversität in der deutschen Gesellschaft, was gleichzeitig auch neue Herausforderungen für den sozialen Zusammenhalt mit sich brachte.
Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wurde am 20. Oktober 2015 verabschiedet. Es führte zu umfangreichen Änderungen und zur Umbenennung des "Asylverfahrensgesetzes" in "Asylgesetz" mit dem Ziel, schnellere Verfahren zu gewährleisten.
Das Jahr 2015 war durch eine dramatische Beschleunigung der Asylzuwanderung gekennzeichnet. Die weltweite Flüchtlingskrise, insbesondere durch die Konflikte in Syrien, Afghanistan und anderen Ländern, führte zu einem starken Anstieg der Asylbewerberzahlen. Deutschland wurde zu einem zentralen Ziel für Asylsuchende innerhalb der Europäischen Union.Dieser massive Zuwachs stellte die Verwaltungsbehörden, die Unterbringungsinfrastruktur und die politischen Akteure vor immense Herausforderungen. Die sogenannte "Flüchtlingskrise" dominierte die politische und mediale Aufmerksamkeit und führte zu einer intensiven gesellschaftlichen Debatte über Integration, Solidarität und die Grenzen der Aufnahmefähigkeit.
Die Bundesregierung suchte 2015 nach Lösungsansätzen, um die Situation zu bewältigen. Neben gesetzlichen Anpassungen, wie dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, wurden Notunterkünfte geschaffen und Personal für Asylverfahren aufgestockt. Gleichzeitig forderte Deutschland eine stärkere europäische Zusammenarbeit und eine gerechtere Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU.
Im Jahr 2016 schlossen die Europäische Union und die Türkei ein Abkommen, um die Migrations- und Flüchtlingskrise zu bewältigen. Ziel des Abkommens war es, die irreguläre Migration über die Ägäis zu reduzieren und eine geregelte Aufnahme von Flüchtlingen zu ermöglichen.
Die russische Annexion der Krim und der bewaffnete Konflikt in der Ukraine seit 2014 führten zu verstärkten Fluchtbewegungen innerhalb Europas.
Ende 2016 lebten über 10 Millionen Ausländer in Deutschland. Die größten Gruppen waren türkische Staatsangehörige mit knapp 1,5 Millionen, gefolgt von polnischen Staatsangehörigen mit 783.000, syrischen Staatsangehörigen mit 638.000 und italienischen Staatsangehörigen mit 611.000. Die Hauptursachen für die Zuwanderung waren der Schutz vor politischer Verfolgung (Asyl), Arbeitsmigration und Familiennachzug.
Der Ausländeranteil war in Großstädten und industriellen Ballungszentren deutlich höher als in strukturschwachen ländlichen Gebieten.