Am 7.Dezember 1970 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland den Warschauer Vertrag mit Polen. Der Vertrag markierte einen bedeutenden Meilenstein in der Annäherung der beiden Länder, löste jedoch kontroverse Debatten in der Bundesrepublik aus.
Mit der sozialliberalen Ostpolitik der Bundesregierung wurde der Versuch unternommen, die Lebensbedingungen deutscher Minderheiten in Osteuropa zu verbessern.
Der Ölpreisschock ließ die Wirtschaft ins Stocken geraten. Als Reaktion darauf beschloss die Bundesregierung einen Anwerbestopp für Gastarbeiter*innen aus Nicht-EG-Ländern.
Die Differenz zwischen Zu- und Abwanderungen (Wanderungssaldo) blieb trotz des Stopps positiv, da viele Gastarbeiter*innen blieben und ihre Familien nachholten. Diese dauerhafte Niederlassung war eine Folge der Befürchtung, Deutschland später nicht wieder betreten zu dürfen.
Eine Ausnahmeregelung des Anwerbestopps erlaubte es, Arbeitskräfte aus ost- und südosteuropäischen Ländern für bestimmte Arbeitsmarktdefizite zu rekrutieren.
Am 26. März 1975 trat das Gesetz zum Schutz der Auswanderer in Kraft. Es regelte unter anderem, dass nur ausgewählte Stellen zur Beratung von Auswanderern zugelassen wurden. Zudem wurde die geschäftsmäßige Werbung für die Auswanderung untersagt.
Im selben Jahr wurde ein Kontingent für Ausreisen festgelegt, um Migration aus dem Ostblock zu erleichtern. Die Zahl der Asylanträge stieg deutlich an, insbesondere durch Flüchtlingsbewegungen aus Osteuropa. Die Zuwanderung von Familienangehörigen sowie steigende Geburtenraten unter Migrant*innen prägten die Zeit nach dem Anwerbestopp.
Mit dem Bund-Länder-Beschluss zur Steuerung der Zuwanderung wurde angesichts der hohen Konzentration von Migrant*innen in einigen Städten – beispielsweise mit einem Ausländeranteil von 48 bis 67 % in bestimmten Teilen von Augsburg – ein Konzept eingeführt, um die Infrastruktur zu entlasten. Städte und Kreise mit einem Ausländeranteil von 12 % oder mehr konnten für Zuzüge gesperrt werden. Bayern machte von dieser Regelung besonders intensiven Gebrauch und verhängte Sperren über zehn Städte und Kreise. Bundesweit wurden insgesamt 25 Städte und Kreise für den Zuzug gesperrt.
Ab 1978 nahm die Bundesrepublik im Kontext des Kalten Krieges vietnamesische "Boat People" auf, die vor dem kommunistischen Regime flohen.
Das Engagement stand im Einklang mit der humanitären Tradition Deutschlands nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus und der Ratifikation der Genfer Flüchtlingskonvention.
Gleichzeitig bot die Aufnahme von Flüchtlingen, insbesondere von vermeintlichen Systemgegnern der Sowjetunion, eine Möglichkeit, politische und ideologische Positionen im Kalten Krieg zu demonstrieren.
Der erste Ausländerbeauftragte, Heinz Kühn, veröffentlichte das sogenannte Kühn-Memorandum. Darin warnte er vor erheblichen Herausforderungen im Umgang mit Migration und Integration, falls keine wirksamen Maßnahmen ergriffen würden.
Historiker wie Bösch beschreiben 1979 als Wendepunkt: Euphorische Zukunftspläne wurden zunehmend durch ein Bewusstsein für gesellschaftliche Herausforderungen und Konflikte abgelöst.
Am 12. Dezember 1979 verabschiedeten die Außen- und Verteidigungsminister der NATO-Mitgliedstaaten den NATO-Doppelbeschluss. Dieser bot dem Warschauer Pakt Abrüstungsverhandlungen an, während gleichzeitig eine neue Raketengeneration in Westeuropa stationiert werden sollte. Dies führte zu intensiven Debatten über die Nachrüstung und den Raketenstreit zwischen Ost und West.
Das deutsche Asylsystem geriet durch zunehmende Flüchtlingsbewegungen aus dem Osten unter Druck.Gleichzeitig ermöglichten Lockerungen in der Sowjetunion vermehrt Ausreisen von Juden und Russlanddeutschen.