Bereits zuvor hatten einzelne Landwirte und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitskräfte aus dem Ausland beschäftigt, insbesondere aus Österreich und Italien. Dabei nutzten sie Kontakte, die während der Zwischenkriegs- und Kriegszeit entstanden waren. Mit dem Wegfall neuer Arbeitskräfte aus der DDR gewann diese Form der Rekrutierung von Ausländern schnell an Bedeutung. Die Zahl der in der Bundesrepublik beschäftigten ausländischen Arbeitskräfte stieg von etwa 73.000 im Jahr 1954 auf 329.000 im Jahr 1960.
Im blieb die Anzahl der Asylanträge relativ gering, wobei vor allem politisch Verfolgte aus sozialistischen Staaten im Vordergrund standen. Um die wachsende Wirtschaft zu unterstützen, unterzeichneten Spanien und Griechenland Anwerbeverträge mit der Bundesrepublik, um gezielt Arbeitskräfte zu gewinnen
Im Zeitraum von 1950 bis 1961 ließen sich rund 3,5 Millionen Menschen aus der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in der Bundesrepublik Deutschland nieder. Diese Migrationswelle war von dem Wunsch nach einem besseren Leben und der Flucht vor politischen Repressionen geprägt.
Die Türkei schloss ebenfalls ein Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland, das türkische Arbeitskräfte ins Land brachte.
Die Migration aus der DDR wurde von beiden deutschen Staaten propagandistisch ausgeschlachtet und war in der Bundesrepublik kontrovers diskutiert. Viele DDR-Flüchtlinge wurden beschuldigt, aus wirtschaftlichem Eigeninteresse und nicht aus politischen Gründen zu kommen. In der DDR wurde versucht, migrationsbezogene Diskussionen zu vermeiden, insbesondere über die als "Umsiedler" bezeichneten Personen aus dem Nachkriegspolen.
Am 10.September 1964 wurde der millionste Gastarbeiter, Armando Rodrigues aus Portugal, feierlich vom damaligen Bundesinnenminister empfangen und erhielt als Geschenk ein Moped. Sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die Gastarbeiter selbst gingen damals von einem temporären Aufenthalt aus, denn eine langfristige Integration war politisch nicht eingeplant. Die meisten Migranten reisten mit nur begrenzten Informationen über das Land im Norden nach Deutschland.
Im Jahre 1964 wanderten weitere zahlreiche Türken nach Deutschland ein, da in der Bundesrepublik zu dieser Zeit ein erheblicher Mangel an Arbeitskräften herrschte. Diese Einwanderung erfolgte im Rahmen gezielter Anwerbepolitik, um den steigenden Bedarf an Arbeitskräften in verschiedenen Wirtschaftssektoren zu decken und die sich entwickelnde Wirtschaft zu unterstützen.
Am 28. April verabschiedete der Bundestag in Bonn das neue “Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet". Bis zu diesem Zeitpunkt wurden Anträge von Flüchtlingen, die in Deutschland Asyl suchten, durch die Ausländerpolizei geprüft – basierend auf der Ausländerpolizeiverordnung von 1938, einem Überbleibsel aus der Zeit des Nationalsozialismus. Zwar wurden nach dem Krieg diskriminierende Begriffe wie "Rassenzugehörigkeit" entfernt, doch die grundlegenden Regelungen blieben unverändert.
Mit dem neuen Ausländergesetz (AuslG) wurde diese historische Altlast abgelöst. Allerdings enthielt das Gesetz keine Bestimmungen zur allgemeinen Einwanderung.
Der anhaltend wachsende Bedarf an Arbeitskräften aus dem sonnigen Süden führte zu zusätzlichen Anwerbeaktionen. In dieser Zeit kamen Gastarbeiter aus Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968) nach Deutschland und bereicherten somit den multikulturellen Zustrom in das Land.