Am 14.Dezember 1950 wurde das Amt des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) gegründet, um sich mit den Rechten der Flüchtlinge zu beschäftigen. Anfangs sollte dieses Amt nur für drei Jahre tätig sein, da man davon ausging, dass die Probleme von Flüchtlingen in diesem Zeitraum gelöst werden könnten.
Die Bundesrepublik begann verstärkt, Gastarbeiter vor allem aus Südeuropa zu rekrutieren. Ursprünglich war der Gedanke, diese Arbeitskräfte temporär zu beschäftigen, sodass weder die Deutschen noch die ausländischen Arbeiter an eine dauerhafte Bleibe dachten. Heute wird jedoch von vielen, auch von konservativen Politikern, anerkannt, dass Deutschland eine Gesellschaft mit Bürgern unterschiedlicher Herkunft ist.
Um 1950 waren schätzungsweise 14 Millionen der rund 18 Millionen deutschstämmigen Menschen aus Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa von Flucht und Vertreibung betroffen. Ungefähr 12,5 Millionen von ihnen fanden in der späteren Bundesrepublik Deutschland oder in der DDR, wo sie als „Umsiedler“ bezeichnet wurden, Zuflucht. Besonders viele Aussiedler, vor allem aus der ehemaligen Sowjetunion sowie aus Polen und Rumänien, machten sich auf den Weg nach Deutschland. Insgesamt kamen zwischen 1950 und 2013 etwa 4,5 Millionen Spätaussiedler nach Deutschland; in Bundesländern wie Baden-Württemberg stellen sie eine der größten Zuwanderergruppen dar.
Am 28.Juli 1951 wurde die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet, die bis heute als das zentrale internationale Dokument zum Schutz von Flüchtlingen gilt und die Basis für die Arbeit des UNHCR bildet.Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 definierte, wer als Flüchtling gilt: Personen, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung außerhalb ihres Heimatlandes leben und dort keinen Schutz suchen können oder wollen.
Die Hintergründe für Flucht und Vertreibung sind vielfältig: Kriege, Bürgerkriege, Verfolgungen, religiöse Intoleranz sowie wirtschaftliche Notlagen, einschließlich Bodenknappheit und Hungersnöte.
Mit einer Vereinbarung zwischen Deutschland und Italien begann die aktive Anwerbung von Gastarbeitern, was eine wesentliche Maßnahme zur Stärkung der Arbeitskräfte in der Bundesrepublik darstellte.
Im selben Jahr erhielten die Deutschen die Erlaubnis, die Sondersiedlungen zu verlassen. Dennoch blieben sie weiterhin von einer Rehabilitation ausgeschlossen und durften nicht in ihre früheren Wohngebiete zurückkehren. Stattdessen zogen viele in die asiatischen Regionen der UdSSR, darunter Tadschikistan und Kasachstan, wo sie häufig in landwirtschaftlichen Kolchosen arbeiteten.
Das am 20. April 1959 verabschiedete "Europäische Übereinkommen über die Aufhebung des Sichtvermerkszwangs für Flüchtlinge" des Europarats regelt, dass Flüchtlinge, die im Besitz eines Reiseausweises eines der Vertragsstaaten sind, für die Einreise sowie für kurzfristige Aufenthalte in den anderen Vertragsstaaten kein Visum benötigen.
1959 identifizierten sich 1.619.555 Bürger der UdSSR als Deutsche. Das Fehlen deutschsprachiger Schulen führte zu erheblichen Bildungsnachteilen. Zum Beispiel machten die Deutschen in Kirgisien 1960 3,1 Prozent der Bevölkerung aus, allerdings nur 0,78 Prozent der Studenten. Bis zum Jahr 1970 stieg dieser Anteil jedoch auf 1,77 Prozent.Trotz dieser Herausforderungen wurde über lange Zeit hinweg die Notwendigkeit einer wirksamen Integrationspolitik nicht erkannt. Um die Stabilität einer multikulturellen Gesellschaft zu gewährleisten, ist es unerlässlich, Chancengleichheit für alle zu schaffen.