Am 9. Januar 2000 wurde Paul Spiegel zum Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland gewählt und trat damit die Nachfolge von Ignaz Bubis an. Wenige Wochen später, am 16. Februar, schrieb Bundespräsident Johannes Rau Geschichte, als er als erstes deutsches Staatsoberhaupt vor der israelischen Knesset in Jerusalem eine Rede in deutscher Sprache hielt. In seiner Ansprache bat er um Vergebung für die Verfolgung der Juden während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland.
Am 8. Juli 2004 wurden auf der 174. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder in Kiel wichtige Beschlüsse zur Migrations- und Integrationspolitik gefasst und veröffentlicht.
Im 30. Juli 2004 trat das Aufenthaltsgesetz in Kraft, das die Einwanderungsregelungen in Deutschland neu regelte. Seitdem droht Personen ohne anerkannten Aufenthaltsstatus die Abschiebung.
Im Januar 2005 trat das Zuwanderungsgesetz in Kraft, und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übernahm die Registerführung des Ausländerzentralregisters (AZR).
In diesem Jahr wuchs die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland kontinuierlich. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung stieg auf über 14 Prozent.
Mit dem Aufenthaltsgesetz vom 1. Januar 2005 wurden verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln eingeführt:Unbefristete Aufenthaltsberechtigung: Nach acht Jahren Aufenthalt konnte diese ohne zeitliche oder räumliche Einschränkungen erteilt werden.
• Unbefristete Aufenthaltserlaubnis: Nach fünf Jahren befristeter Aufenthaltserlaubnis konnte diese erteilt werden.
• Befristete Aufenthaltserlaubnis: Die häufigste Form, die Grundlage für einen späteren Daueraufenthalt.
• Aufenthaltsbewilligung: Für einen spezifischen Zweck (z.B. Studium, Werkvertrag) mit begrenzter Dauer.
• Aufenthaltsbefugnis: Erteilt aus humanitären oder politischen Gründen, etwa für Flüchtlinge.
Die Grundlagen des Asylrechts sind im Artikel 16a des Grundgesetzes festgelegt, der politisch Verfolgten einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Asyl gewährt, um aus der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft zu lernen. Politisch Verfolgte sind Personen, die aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, sozialen Zugehörigkeit oder politischen Überzeugung Verfolgung ausgesetzt sind, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit darstellt. Dieser Anspruch war ursprünglich im Asylverfahrensgesetz von 1922 geregelt und wurde zuletzt am 2. September 2008 neu gefasst.